Für folgende Arten von Veranstaltungen gilt das vorliegende Sicherheits- und Hygienekonzept:
• Führungen und Exkursionen im Wurzacher Ried und angrenzenden Naturräumen
• Vorträge, Seminare, Eröffnung von Wechselausstellungen o.ä.. in den Gebäuden des Naturschutzzentrums Wurzacher Ried
Eine Teilnahme an den Veranstaltungen ist bis auf weiteres nur mit Anmeldung möglich. Um die Nachverfolgung gewährleisten zu können, werden Teilnahmelisten geführt, die für 4 Wochen verschlossen im Naturschutzzentrum Wurzacher Ried aufbewahrt und danach datenschutzkonform entsorgt werden.
Zu Beginn jeder Veranstaltung wird durch die Ausführenden der Veranstaltung folgendes notiert:
• Name und Vorname des Veranstaltungsteilnehmers
• Telefonnummer oder Adresse
Auf der Teilnahmeliste werden zudem das Datum, der Beginn und das Ende der Veranstaltung vermerkt.
Sollte das Naturschutzzentrum Wurzacher Ried im Nachgang einer Veranstaltung von einer Infektion eines/einer Teilnehmenden erfahren, so kontaktiert es unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt im Landratsamt Ravensburg.
Auf folgende Sicherheits- und Hygienevorschriften werden die Teilnehmenden zu Beginn der Veranstaltung durch die Ausführenden oder durch entsprechende Informationsschilder hingewiesen:
• Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist zu jeder Zeit einzuhalten. Auf Händeschütteln und Umarmungen ist zu verzichten. Sofern ein engerer Kontakt unvermeidlich ist, muss dieser so kurz wie möglich sein und darf nur mit einem Mund-Nasen-Schutz (medizinische Maske oder FFP2-Maske) erfolgen.
• An Orten, an denen der Mindestabstand nicht gewährleistet werden kann (z.B. enge Wegführung), müssen Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr eine nicht-medizinische Alltagsmaske (Kinder bis 12 Jahre) oder eine medizinische Maske/FFP2-Maske (Kinder ab 12 Jahre und Erwachsene) tragen, wenn dies nicht aus medizinischen oder aus sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist.
• Die Möglichkeit zum Händewaschen oder zur Händedesinfektion bestehen zu Beginn und am Ende der Veranstaltung für alle Teilnehmenden.
• Die gemeinsame Nutzung von Ausrüstungsgegenständen/Materialien (z.B. Ferngläser, Bücher) ist bis auf weiteres nicht möglich.
• Bei Veranstaltungen in den Räumen ist der Einlass zunächst nur mit Mund-Nasen-Schutz (medizinische Maske oder FFP2-Maske) möglich, welcher erst im Veranstaltungsraum abgenommen werden kann. Während der Veranstaltung ist der Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten. Bei bestuhlten Veranstaltungen wird jedem Teilnehmenden ein Sitzplatz zugewiesen. Die Sitzplätze werden durch Freilassen von Sitzplätzen oder durch Herstellen eines ausreichenden Abstandes zwischen den Sitzplätzen so angeordnet, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern sicher eingehalten werden kann.
• Die Vortragsräume werden regelmäßig stoßgelüftet, um einen Austausch der Raumluft zu ermöglichen. Türgriffe und andere Flächen werden nach den Reinigungsvorgaben der Stadtverwaltung Bad Wurzach regelmäßig geputzt und desinfiziert.
• Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen wird auf die Möglichkeit der bargeldlosen Bezahlung hingewiesen. Bargeld wird nicht direkt, sondern immer über eine Ablageschale angenommen. Der Informations- und Kassenbereich ist mit einer Trennscheibe aus Plexiglas abgetrennt. Auf dem Boden sind Abstands-Markierungen angebracht.
• Die Toiletten werden entsprechend den Reinigungsvorgaben der Stadtverwaltung Bad Wurzach täglich gereinigt
Die maximale Teilnehmerzahl für jede Veranstaltung wird je nach Ort der Durchführung so festgelegt, dass die Einhaltung der dargelegten Sicherheits- und Hygienevorschriften gewährleistet werden kann.